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Datenschutz
Datenschutzrechtliche Vorkehrungen bei der Haltung, der Zusammenführung und Verarbeitung von Daten im Rahmen
der IPAG-Teilprojekte wurden in einem IPAG-Datenschutzkonzept zusammengestellt und mit dem BMA abgestimmt. Dazu
liegt auch eine Stellungnahme des Bundesbeauftragten für den Datenschutz vor, in der die Vorgehensweise als
unbedenklich bewertet wird.
- IPAG verwendet keine personen-bezogenen, sondern lediglich anonymisierte Daten.
- Die Anonymisierung wird durch einen Anonymisierungsschlüssel gesteuert, der von einer unabhängigen
Vertrauensstelle verwaltet wird.
- Die für einzelne Datenkörper erforderliche Zusammenführung erfolgt ausschließlich im IPAG und ausschließlich
mit den anonymisierten Daten.
- Auch die zusammengeführten Daten sind anonym.
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