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Gesunde und
sichere Arbeitsplätze - das sind für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer in den Betrieben
gleichermaßen bedeutsame wie unverzichtbare Ziele. Während der Arbeitsschutz schon eine
lange Tradition hat, ist der Gesundheitsschutz erst seit einigen Jahren stärker ins
Blickfeld gerückt. Gesundheitsgefährdende Arbeitsbedingungen bergen nicht nur für die Arbeitnehmer die Gefahr von späteren - womöglich chronischen - Erkrankungen, sie sind durch vermehrte Krankmeldungen und häufige Ausfalltage infolge Arbeitsunfähigkeit auch für die Unternehmen ein nicht unerheblicher Kostenfaktor. Zur umfassenden Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren müssen neue Wege beschritten werden. Hierzu gehört die enge Zusammenarbeit von Krankenkassen und Unfallversicherung bei der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung haben ihr Augenmerk nicht mehr nur auf die Verhütung von Arbeitsunfällen und die Prävention von Berufskrankheiten zu richten, sondern auf die Gesamtheit gesundheitlicher Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz. Die Krankenkassen, die schon seit langem Gesundheitsaktionen durchführen, müssen sich stärker den Zusammenhängen zwischen den Arbeitsbedingungen und Erkrankungen widmen. Was liegt liegt näher, als eine Zusammenarbeit dieser beiden Zweige der Sozialversicherung - so wie sie im übrigen auch durch das Sozialgesetzbuch (SGB) gefordert wird. |
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